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Umfang und Leistung der Zahnzusatzversicherungen

Will man eine Zahnzusatzversicherung abschließen, muss man folgendes wissen:

  • Die Zahnzusatzpolicen decken einen Teil der Kosten für den medizinisch notwendigen Zahnersatz. Dazu gehören Brücken, Kronen oder Zahnprothesen. Kosmetische Leistungen wie beispielsweise das Bleichen der Zähne oder vollkeramischer Zahnersatz gehören nicht dazu.
  • Keine Versicherung übernimmt 100 Prozent der anfallenden Kosten für Zahnersatz. Gerade bei teuren Versorgungen trägt der Patient immer einen Teil der Kosten selbst.
  • Nicht jeder Versicherer übernimmt neben Kosten für Zahnersatz auch Kosten für Prophylaxe, Füllungen und Kieferorthopädie.
  • Für bereits geplante oder begonnene Zahnbehandlungen zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht. Eine Behandlung hat begonnen, sobald der Zahnarzt dem Patienten mitgeteilt hat, dass eine Behandlung notwendig ist. Schließt der Patient erst jetzt einen Versicherungsvertrag ab, zahlt die Versicherung die Kosten für die Zahnbehandlung nicht. Viele Tarife beinhalten zudem eine Wartezeit von acht Monaten nach Vertragsbeginn, bevor das erste Mal Leistungen in Anspruch genommen werden können. Häufig schränken Versicherer ihre Leistungen außerdem in den ersten Jahren durch Jahreshöchstgrenzen ein.
  • Eine Versicherung kann einen potentiellen Kunden ablehnen, wenn der Zustand seiner Zähne schlecht ist.
  • Eine private Versicherung für kieferorthopädische Behandlungen ist für Erwachsene nicht sinnvoll. Eine Kieferkorrektur aus rein ästhetischen Gründen wird nicht zu den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen gerechnet.

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