Rund 11 Millionen gesetzlich versicherte Bundesbürger haben in den letzten Jahren Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen. Grund für diese Privatpolicen für Zahnersatz ist der 2005 eingeführte Festzuschuss, der von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Der Festzuschuss richtet sich seitdem nicht mehr nach den Kosten, sondern nur nach dem zahnmedizinischen Problem des Patienten. Für jeden zahnärztlichen Befund wurde eine Regelversorgung festgeschrieben. Deren durchschnittliche Kosten deckt zur Hälfte der Festzuschuss, die andere Hälfte muss der Patient zahlen.
Wer regelmäßig zum Zahnarzt gegangen ist, d.h. mindestens einmal im Jahr, erhält einen Bonus, mit dem der Kassenanteil an der Regelversorgung auf bis zu 65 Prozent steigt.
Wünscht der Zahnpatient eine teurere Versorgung und den Einsatz höherwertigerer Materialien als in der Regelversorgung vorgesehen, muss er dies aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten für die Mehrleistungen des Zahnarztes und für die Materialien und den Arbeitsaufwand des Zahnlabors werden nach den privaten Gebührenverzeichnissen berechnet. Sie sehen höhere Preise vor als die kassenzahnärztliche Abrechnung.
Hat der Zahnpatient eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese einen Teil der anfallenden Kosten. Vor allem bei aufwändigem Zahnersatz mit hohem Eigenanteil lohnt sich das. Wer eine Zusatzversicherung abschließt, sollte im Vorwege prüfen, in welcher Höhe sich der Versicherer an den Kosten für Zahnersatz beteiligt. Die „Stiftung Warentest“ zeigt in ihrer Zeitung Finanztest 5/2010 auf, dass von den angebotenen Zahnzusatzversicherungen 16 Tarife ein sehr gut erzielt haben. Im Dezember 2008 waren es nur drei Tarife. Die Leistungsdichte ist inzwischen eng zusammengerückt, gravierende Unterschiede erkennt man nur in den sehr wichtigen Leistungsbegrenzungen der ersten Jahren.
Redaktion e|pat|in® / 7.06.2010
©2024 Praxeninformationsseiten | Impressum